Jugendschutz

Jugendschutz – ab wann darf ich ein Konzert besuchen?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Konzerte nur unter der Einhaltung folgender Regeln besucht werden:
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
6- bis 13-Jährige dürfen ein Konzert NUR in Begleitung einer volljährigen Person besuchen. Dies kann entweder eine sorgeberechtigte, oder eine vom Sorgeberechtigten beauftragte Person sein. Hierfür muss von den Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag ausgefüllt und unterzeichnet werden. Das Formular findest du HIER zum Download.
Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen.
Ab 14 Jahren darf ein Konzert ohne Begleitung, aber nur nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte) besucht werden. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit!

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